Zum ersten April 2000 trat erstmals das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien in Kraft. Besser bekannt ist es unter dem Namen Erneuerbare Energien Gesetz, kurz EEG, und regelt die Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen durch die Stromkonzerne und garantiert den Erzeugern eine Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Ziel bei Gesetzeseinführung war es, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, wie Kohle und Gas, als auch von der Atomkraft zu reduzieren. Das Gesetz regelt zwar die Förderung für alle regenerativen Energiequellen, wie Biomasse, Wind- und Wasserkraft, diese Seite beschäftigt sich jedoch mit dem Thema der Photovoltaik Förderung, worauf auch der Fokus in diesem Beitrag liegen soll. Seit Einführung des EEG konnten nicht nur hierzulande die erneuerbaren Energien massiv ausgebaut werden, auch international dient das Gesetz in mehr als 60 Staaten als Vorbild für ähnliche Regelungen.
Einspeisevergütung als wesentlicher Bestandteil der PV Förderung
Um die im Jahr 2000 noch sehr teure Photovoltaik Technologie auf ein wettbewerbsfähiges Preisniveau zu bringen, wurde ebenso für den Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen, die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung fest im EEG verankert. Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütung gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren – so sollte Sicherheit für potentielle Investoren geschaffen werden. Während im Jahr 2005 noch 57,40 Cent je Kilowattstunde Strom gezahlt wurde erhält man heute noch 24,43 Cent und 18,33 Cent je Kilowattstunde. Im Laufe der Zeit entdeckten immer mehr Menschen die Photovoltaik als Anlageobjekt mit höchster Sicherheit.
Der Zubau nahm in den Jahren 2010 und 2011 ungeahnte Ausmaße an – vor allem deshalb sind PV Anlagen in den vergangenen Jahren sehr günstig geworden – prozentual gesehen sind die Preise stärker gefallen, als die Einspeisevergütungen. Aus dieser Tatsache lässt sich folglich der Schluss ziehen, dass Photovoltaikanlagen auch zukünftig als Geldanlage taugen, sofern das derzeitige Vergütungsmodell von der Bundesregierung beibehalten wird. Derzeit werden die Einspeisevergütungen zweimal im Jahr reduziert – wie hoch diese Kürzung ausfällt, hängt vom Zubau im jeweiligen Bemessungszeitraum ab. Laut der derzeitigen EEG Fassung ist liegt das Maximum der jährlichen Degression bei zwei mal 15 Prozent.