Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt seit April 2000 den Vorrang für regenerative Energien in Deutschland. Durch die Einspeisevergütungen werden die Netzbetreiber verpflichtet Strom aus erneuerbaren Energiequellen den Anlagenbetreibern abzunehmen. Die Vergütungen sind notwendig, um die Ausbauziele der Bundesrepublik zu erreichen. Die gesunkenen Anlagenpreise und die damit verbundene, gestiegen Wettbewerbsfähigkeit, vor allem bei der Photovoltaik, hat zu starken Einschnitten bei den Vergütungen in den vergangenen Jahren geführt.
Inbetriebnahme | Installierte Anlagenleistung – PV Dachanlagen / Vergütung in Cent je KWh |
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Bis 10 KW |
Bis 1000 KW /1 MW |
1 MW – 10 MW |
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Ab 01.04.2012 |
19,50 |
16,50 |
13,50 |
Monatliche Degression Mai – Oktober 2012 |
1,0% |
1,0% |
1,0% |
Ab 01.05.2012 |
19,31 |
16,34 |
13,37 |
Ab 01.06.2012 |
19,12 |
16,18 |
13,24 |
Ab 01.07.2012 |
18,93 |
16,02 |
13,11 |
Ab 01.08.2012 |
18,74 |
15,86 |
12,98 |
Ab 01.09.2012 |
18,55 |
15,70 |
12,85 |
Ab 01.10.2012 |
18,36 |
15,54 |
12,72 |
Ab 01.11.2012 |
Ab November 2012 greift das System des „Atmenden Deckels“ – Die Degression ist abhängig vom Zubau im Vorquartal, die genauen Zahlen erscheinen hier nach Bekanntgabe. |
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Datum der Inbetriebnahme
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Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen und Solarparks Einspeisevergütung in Cent je Kilowattstunde |
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Bis 10 MW |
Ab 10MW |
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01.04.2012 | 13,5 |
Keine Vergütung |
01.05.2012 |
13,37 |
- |
01.06.2012 |
13,24 |
- |
01.07.2012 |
13,11 |
- |
01.08.2012 |
12,98 |
- |
01.09.2012 |
12,85 |
- |
01.10.2012 |
12,72 |
- |
01.11.2012 |
Siehe oben „Einspeisevergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie bei Photovoltaik Dachanlagen“ |
Inbetriebnahme | Einspeisevergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen in Cent je KWh |
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01.01.2012 – 01.04.2012 |
Bis 30 KW |
Bis 100 KW |
Bis 1 MW |
Ab 1 MW |
Freiflächen |
24,43 |
23,23 |
21,98 |
18,33 |
17,94 |
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Frist für den Übergang und den Erhalt der alten Vergütungssätze |
Alle Photovoltaikanlagen auf oder an Gebäuden oder an Lärmschutzwänden mit einem Netzanschlussbegehren unter genauer Standort- und Leistungsangabe bis 24.02.2012 erhalten bei Fertigstellung bis zum 30.06.2012 die alten, höheren Vergütungssätze – Für Freiflächenanlagen und Solarparks bzw. Anlagen auf Konversionsflächen gilt eine Fertigstellungsfrist bis zum 30.09.2012 sofern bis 01.03.2012 ein Bebauungsplan oder Aufstellungsbeschluss vorlag |
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(Quelle Einspeisevergütungen: EEG-2012.info)
Zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen
Der zinsgünstige Kredit zur Solarförderung bei der KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist hier in erster Linie zu nennen. Schon seit 1999 werden Photovoltaikanlagen mit Bundesmitteln in Form von zinsgünstigen Krediten gefördert. Mittlerweile bieten auch viele andere Banken spezielle Kredite für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen an. Dies hängt in erster Linie mit den staatlich garantierten Einspeisevergütungen zusammen, durch Diese ist die Finanzierung abgesichert.
In den meisten Fällen reicht den Kreditgebern die Abgabe der Einspeisevergütung als Sicherheit aus. Vor allem bei kleineren Krediten bis 50000€ ist das die übliche Vorgehensweise. Dennoch müssen auch hier im Voraus die Finanzen offen gelegt werden. Bei höheren Krediten und dementsprechend größeren Anlagen wird eine höhere Bonität vorausgesetzt und mehr Sicherheiten gefordert. In Einzelfällen verlangen Banken einen Grundbucheintrag zur Absicherung des Darlehens.
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Informationen über die Einspeisevergütungen für Photovoltaik finden sie im Massivhaus-fertighaus.org Ratgeber!
Informationen über Solarenergie - Funktion von Photovoltaik und Solarthermie, Förderung, Kredite bei windjournal.de
Informationen über Ökostrom sowie eine Ökostromvergleichs-Funktion finden Sie auf wwwo.oekostromvergleich.org. Die aktuelle Einspeisevergütung für eine Photovoltaikanlage finden Sie auch bei Brennstoffzellen-Heiztechnik.de.