Strom kommt eben nicht aus der Steckdose, sondern muss erst einmal produziert werden, um dahin zu gelangen. Deshalb fördert die Bundesregierung u.a. über das EEG (Gesetz über erneuerbare Energien) in alter Fassung von 2004 und neuer Fassung von 2009 diese Produktion. Die Förderung kann mit Hilfe eines Rechners erfasst werden. Für Anlagen, die ab dem 1.1.2010 in Betrieb genommen wurden gelten stufenweise Anpassungen bzgl. der Vergütung. Die Anpassungsstufen werden am 1.7.2010 und 11.10. 2010 gesetzt. Wieder andere Regelungen gelten ab 2011.
Tipp: kostenlos und unverbindlich Photovoltaik-Angebote vergleichen
Folgende Fördermaßnahmen gibt es durch den Staat:
Ziel des Gesetzgebers war es durch Maßnahmen für den Klima - und Umweltschutz die Bevölkerung an Vorteilen zu beteiligen, wenn diese PV-Anlagen einrichteten. Darum gibt es die Einspeisevergütung, ein Modell, das so erfolgreich ist, dass es von 47 Ländern der Erde übernommen wurde, mittlerweile aber zum Abbau der Einspeisevergütung geführt hat.
Diese Entwicklung, die sich auch für größere Anlagen beschreiben ließe, hängt mit der stetig wachsenden Zahl von Photovoltaik (PV)-Anlagen zusammen und lässt weitere Degressionssätze von 9-13% erwarten. Für 2011 wurde die Degression bereits auf 13 Prozent festgestet.